Kolumne FIDLEG
Seit dem 1. Januar 2020 ist das neue Finanzdienstleistungsgesetz «FIDLEG» in Kraft. Mit diesem Gesetz sollen in erster Linie die Anlagekunden besser geschützt werden. Weiter enthält das Gesetz bestimmte Verhaltensregeln wie zum Beispiel Informations- und Dokumentationspflicht, welche die Finanzdienstleister (wie Banken, Vermögensverwalter etc.) gegenüber ihren Kunden einhalten müssen. Unter diese Regelung fällt beispielsweise, dass der Kunde noch besser über die Kosten, Eigenschaften sowie Risiken von Anlageprodukten informiert werden muss. Andererseits schafft die neue Gesetzgebung regulatorische Rahmenbedingungen damit die erbrachten Finanzdienstleistungen vergleichbar werden.
Was bedeutet das für Sie als Anlagekunde?
In einem ersten Schritt werden zusammen mit dem Kunden die persönlichen Anlageziele, die individuelle Risikoneigung sowie die Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Finanzthemen abgeklärt. Zudem werden unter Berücksichtigung der finanziellen Verhältnisse die Risikofähigkeit definiert und als Fazit daraus die passende Anlagestrategie bestimmt. Basierend auf diesen Kenntnissen darf der Finanzdienstleister erst eine Empfehlung an den Kunden abgeben, wenn er das Produkt auf die Eignung für den Kunden geprüft hat.
Der Umfang des Anlegerschutzes ist abhängig von der Art der Finanzdienstleistung, welche der Kunde in Anspruch nehmen möchte.
Unabhängig davon, wie Sie Ihre Anlagen gestalten wollen – die Zürcher Landbank AG unterstützt Sie mit neuen Anlagelösungen, damit Sie ihre Ziele erreichen.
Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie einen unserer erfahrenen Anlageberater. Gerne erarbeiten wir zusammen mit Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Anlagelösung.
Getreu nach unserem Motto: «Wir schaffen Möglichkeiten».
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